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BEVBeihAnO
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Anordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe – BEVBeihAnO
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§ 4 Inkrafttreten
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Diese Anordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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