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Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik/zur Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik – BeschMechAusbV

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Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Lackierer - Holz und Metall/Lackiererin - Holz und Metall sind nicht mehr anzuwenden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25