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Verordnung zur Änderung der Ersten, Zweiten und Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes – BEGDV1/2/3ÄndV

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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1957 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25