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Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden – BDWV

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Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25