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Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden – BDWV
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§ 2
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Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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