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BBRWidVertrAnO
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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung – BBRWidVertrAnO
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§ 4 Inkrafttreten
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Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 8. Dezember 2021 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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