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Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes – BBiG2005§73AnO 2015

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Zuständige Stelle für die Berufsausbildungsverhältnisse bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in dem anerkannten Ausbildungsberuf „Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement“ ist die Industrie- und Handelskammer.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25