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Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamten der Deutschen Bundesbahn – BBahnErnAnO 1975

(+++ Textnachweis ab: 1. 9.1975 +++)

Auf Grund der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1915) und der Anordnung des Bundesministers für Verkehr über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr vom 7. August 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 2185) übertragen wir die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) und der entsprechenden Beamten bis zur Anstellung - je für ihren Geschäftsbereich - auf

die Präsidenten der Bundesbahndirektionen,
  der Zentralen Transportleitung,
der Bundesbahn-Zentralämter,
der Zentralen Verkaufsleitung und des Bundesbahn-Sozialamtes sowie
den Direktor der Zentralstelle für Betriebswirtschaft und Datenverarbeitung.

Wir behalten uns im Einzelfall die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Bundesbahnbeamten vor.

Die Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1975 in Kraft.

Deutsche Bundesbahn

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25