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Verordnung über die Bescheinigung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung – BAVBVO

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Die Bescheinigung über die in der Berufsausbildungsvorbereitung erworbenen Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit enthält mindestens Angaben über

1.
den Namen und die Anschrift des Anbieters der Berufsausbildungsvorbereitung,
2.
den Namen und die Anschrift der teilnehmenden Person,
3.
die Dauer der Maßnahme und
4.
die Beschreibung der vermittelten Inhalte.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25