1Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 16. Juni 1932 in Kraft. 2Unberührt durch diese Rückwirkung bleiben nur Urteile, die nach Anordnung der vereinfachten Abwicklung ergangen sind; Entsprechendes gilt für Vergleiche und Anerkenntnisse.
V aufgeh. durch Art. 28 Nr. 3 G v. 25.3.2026 I Nr. 81 mWv 1.4.2026