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Zweite Durchführungs- und Ergänzungsverordnung über die vereinfachte Abwicklung von Bausparverträgen – BauSparVetrAbwV 2

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1Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 16. Juni 1932 in Kraft.
2Unberührt durch diese Rückwirkung bleiben nur Urteile, die nach Anordnung der vereinfachten Abwicklung ergangen sind; Entsprechendes gilt für Vergleiche und Anerkenntnisse.

V aufgeh. durch Art. 28 Nr. 3 G v. 25.3.2026 I Nr. 81 mWv 1.4.2026
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26