print

Verordnung über die Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist – BaubetrV 1980

arrow_left arrow_right

(weggefallen)

Zuletzt geändert durch Art. 37 G v. 20.12.2011 I 2854
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25