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Gesetz zu dem Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung – BaslÜbkG

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25