print

Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen – BAföG-TeilerlaßV

arrow_left arrow_right

Prüfungsstelle ist die Behörde, bei Prüfungen im kirchlichen oder privaten Bereich die Einrichtung, die das Gesamtergebnis der Abschlußprüfung in einem in sich selbständigen oder ergänzenden Ausbildungs- oder Studiengang an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule feststellt.

Zuletzt geändert durch Art. 72 G v. 29.3.2017 I 626
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26