BAfög-FachlehrerV
Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Instituten zur Ausbildung von Fachlehrern und Sportlehrern – BAfög-FachlehrerV
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§ 4 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1983 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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