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Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Instituten zur Ausbildung von Fachlehrern und Sportlehrern – BAfög-FachlehrerV

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Auf Grund des § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25