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Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen – BABRiGeschwV 1978

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1Im übrigen bleiben die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung unberührt und gelten entsprechend für diese Verordnung.
2Die in § 1 genannten Zeichen sind die der Straßenverkehrs-Ordnung.

Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 5.8.2009 I 2631
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25