Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe – BäderFAngAusbV

arrow_left arrow_right

Der Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bäderbetriebe/Fachangestellte für Bäderbetriebe wird staatlich anerkannt.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print