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Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fach- und Führungskräfte aus Entwicklungsländern) – AVAVGDV 22

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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Geändert durch Art. 55a G v. 24.12.2003 I 2954
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25