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Verordnung über die im Auswandererberatungsgenehmigungsverfahren zu erhebenden Gebühren und Auslagen – AuswGebV

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(1) Für die Genehmigung der Auswandererberatung wird eine Gebühr von 150 Euro erhoben.

(2) 1Die Entscheidung über Anträge von Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und anderer anerkannter gemeinnütziger Einrichtungen ist gebührenfrei.
2Auslagen werden in diesen Fällen nicht erhoben.

(3) § 15 des Verwaltungskostengesetzes bleibt unberührt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25