Neunte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Zweite Ergänzung des Verzeichnisses der Auslandsbonds) – AuslWBGDV 9

arrow_left

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print