Gesetz zu dem Vertrag vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen (Ausgleichsvertrag) – AusglVtrNLDG

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1Dem in Den Haag am 8. April 1960 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Regelung von Grenzfragen und anderen zwischen beiden Ländern bestehenden Problemen (Ausgleichsvertrag) und den beigefügten Briefwechseln wird zugestimmt.
2Der Vertrag und die beigefügten Briefwechsel werden nachstehend veröffentlicht.

Redaktionelle Anmerkungen

Art. 1 Satz 1: Mit dem GG nach Maßgabe der Entscheidungsformel vereinbar, BVerfGE v. 8.6.1977 I 1547 - 1 BvL 4/75 -

Geändert durch Art. 10 G v. 8.7.2016 I 1594
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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