AusbBerAufhV 5
Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen – AusbBerAufhV 5
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§ 3 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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