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Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf – AufgÜbertrV OFD Düsseld

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1Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Köln übertragen.
2Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25