print

Gesetz zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens – ATPAnl1/3ÄndG

arrow_left arrow_right

1Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.
2Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

Zuletzt geändert durch Art. 17 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26