Art. 1: AsylVfG 1992 26-7
(+++ Textnachweis ab: 1. 7.1992 +++)
Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz außer Kraft treten oder aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.
A.
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1992 in Kraft.