1Die Ausbildung dauert drei Jahre.
2Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbildungsjahres nach einer Rechtsverordnung gemäß § 29 Abs. 1 des
§ 2 Kursivdruck: Richtig "Berufsbildungsgesetz"