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Achte Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung – ArbZVÄndV 8

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Für die im Zustelldienst der Deutschen Bundespost beschäftigten Beamten kann die regelmäßige Arbeitszeit weiterhin im Durchschnitt 40 Stunden in der Woche betragen und vom 1. August 1989 an auf im Durchschnitt 38 1/2 Stunden herabgesetzt werden.

Geändert durch Art. 15 Abs. 17 G v. 5.2.2009 I 160
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25