print

Verordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau – AnerkSparkAusbAufhV

arrow_left arrow_right

Die staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau, ausgesprochen durch Satzung der Deutschen Sparkassenschule Hannover vom 18. Mai 1951, wird aufgehoben.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25