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Verordnung über die Berufsausbildung zum Aufbereitungsmechaniker/zur Aufbereitungsmechanikerin – AMAusbV 2004

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1Die Ausbildung dauert drei Jahre.
2Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Naturstein,
2.
feuerfeste und keramische Rohstoffe,
3.
Sand und Kies,
4.
Steinkohle,
5.
Braunkohle
gewählt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25