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Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren – AGMahnVordrVÄndV

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Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26