AfögVorkHSV
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Verordnung über die Ausbildungsförderung für die Teilnahme an Vorkursen zur Vorbereitung des Besuchs von Kollegs und Hochschulen – AfögVorkHSV
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§ 4 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1971 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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