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Bekanntmachung der Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften des Zehnten und Elften Abschnitts des Abgeordnetengesetzes – AbgG10u11AbschnABestBek
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Die Präsidentin des Deutschen Bundestages
Geändert durch Bek. v. 1.7.2026 I Nr. 203
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