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Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV

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Weitergehende Anforderungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, insbesondere von Rechtsvorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit und des Telekommunikationsrechts, bleiben unberührt.

Neugefasst durch Bek. v. 14.8.2013 I 3266
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26