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Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland – 2. LADV-Saar

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Die Vorschriften der §§ 1 bis 9 sind mit Wirkung vom Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland, § 2 Abs. 2 jedoch mit Wirkung vom 1. Juni 1961 ab anzuwenden.

Zuletzt geändert durch § 5 V v. 26.5.1975 I 1275
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25