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Zwölftes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Art. 4 d. Dritten Rentenversicherungs- Änderungsgesetzes - 3. RVÄndG) – 12. RAG

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25