print

Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung – 10. GebäudeArbbV

Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Die V tritt gem. § 2 am 1.1.2027 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26