α
1. WoZErhV
print
Erste Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes – 1. WoZErhV
arrow_left
§ 8 Inkrafttreten
link
anchor
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung