1Die Deutsche Bundesbank bestimmt den Ausgabepreis der 1-DM-Goldmünze nach dem Marktpreis für Gold am Tag vor der Erstausgabe zuzüglich eines marktüblichen Ausgabeaufschlags.
2Sie kann den Ausgabepreis wegen einer Änderung des Goldpreises im Absatzzeitraum verändern.