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Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung" – 1-DM-GoldmünzG

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Die 1-DM-Goldmünzen sind nach Maßgabe des § 4 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2001 gesetzliches Zahlungsmittel.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26