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Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung" – 1-DM-GoldmünzG

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(1) 1Zweck der Stiftung ist, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Bedeutung stabilen Geldes zu erhalten und zu fördern.
2Die Stiftung unterstützt zu diesem Zweck die wirtschaftswissenschaftliche und juristische Forschung insbesondere auf dem Gebiet des Geld- und Währungswesens.

(2) 1Der Erfüllung dieses Zwecks dienen insbesondere:

1.
die Durchführung und Finanzierung von Forschungsprojekten;
2.
die Gewährung von Forschungsstipendien;
3.
die Förderung des wissenschaftlichen Meinungsaustauschs durch Veranstaltungen und Diskussionsforen mit deutscher und internationaler Beteiligung.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26