print

Verordnung zur Überleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und über die künftig wegfallenden Ämter – ÜlV - 2. BesVNG

arrow_left arrow_right

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft.

Geändert durch Art. 9 G v. 24.3.1997 I 590
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25