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ÜblG 5
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Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund – ÜblG 5
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§ 13 Inkrafttreten
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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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