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Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern – ÜblG 4

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Dieses Gesetz ist erstmals für das Rechnungsjahr 1955 anzuwenden; es tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25