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Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung – ÖDAPrV

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Unmittelbar nach der Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung ist dem Prüfling mitzuteilen, ob er die Abschlussprüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26