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Öffentlicher-Dienst-Abschlussprüfungsverordnung – ÖDAPrV

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Zur abschließenden Bewertung und zur Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung sind dem Prüfungsausschuss alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26