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Fünfte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte – ÄApprOÄndV 5

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Studierende der Medizin, die bis zum 30. Juni 1988 die Ärztliche Prüfung erfolgreich ablegen, schließen die ärztliche Ausbildung mit dieser Prüfung ab.

Zuletzt geändert durch Art. 48 G v. 20.12.1988 I 2477
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25