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Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes – ÖDAPrV

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1Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Abschlussprüfung und die Prüfung der Zusatzqualifikationen bei der beim Bundesverwaltungsamt errichteten zuständigen Stelle in den folgenden Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes:
2

1.
Verwaltungsfachangestellter und Verwaltungsfachangestellte – Fachrichtung Bundesverwaltung,
2.
Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement,
3.
Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste und Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste,
4.
Geomatiker und Geomatikerin sowie
5.
Fachangestellter für Bürokommunikation und Fachangestellte für Bürokommunikation.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25