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Dritte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte – ÄApprOÄndV 3

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Diese Verordnung gilt nach § 13 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 15 der Bundesärzteordnung auch im Land Berlin.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25