Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wird ermächtigt, Verordnungen nach Maßgabe des § 118a Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu erlassen.
Die V tritt gem. § 2 Satz 2 mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft