Hunderteinunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Dortmund-Wickede) – LuftVODV 131

Redaktionelle Anmerkungen

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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