LuftVODV 131
Hunderteinunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Dortmund-Wickede) – LuftVODV 131
Redaktionelle Anmerkungen
Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print