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Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Juni 1995 zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel – WVögelAbkG

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1Dem in Den Haag am 15. August 1996 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel vom 16. Juni 1995 wird zugestimmt.
2Das Abkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Zuletzt geändert Art. 33 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25